Sachverständigenbüro Flemming

 

Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators

 

- für die Planungsphase -

 

1.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat als Schwerpunktaufgaben die Erstellung und Durchsetzung
 

 

des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
 

 

der Baustellenordnung
 

 

und wirkt mit bei der Erstellung und Durchsetzung
 

 

des Baustelleneinrichtungsplanes,
 

 

des Abfallkonzeptes und
 

 

der Brandschutzordnung sowie der erforderlichen Alarmpläne in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr.

 

2.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator berät den Auftraggeber hinsichtlich
 

 

der Gestaltung des Teils „Gefährliche Arbeiten" im Bauablaufplan,
 

 

der Vertragsgestaltung und bei Ausschreibungen in Bezug auf sicherheitstechnische Anforderungen (sofern eine Beauftragung rechtzeitig erfolgt),
 

 

der Koordinierung aller erforderlichen Erst- und Abnahmeprüfungen von Teil- und Gesamtanlagen durch mit dem Auftraggeber abgestimmte Sachkundige und Sachverständige und
 

 

des Verhaltens bei Notfällen.

 

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