Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators |
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- für die Planungsphase - |
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1. |
Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator hat als Schwerpunktaufgaben die Erstellung
und Durchsetzung |
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des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes, |
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der Baustellenordnung |
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und wirkt mit bei der
Erstellung und Durchsetzung |
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des Baustelleneinrichtungsplanes, |
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des Abfallkonzeptes
und |
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der Brandschutzordnung sowie der erforderlichen Alarmpläne in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr.
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2. |
Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator berät den Auftraggeber hinsichtlich |
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der Gestaltung des
Teils „Gefährliche Arbeiten" im Bauablaufplan, |
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der Vertragsgestaltung
und bei Ausschreibungen in Bezug auf sicherheitstechnische Anforderungen
(sofern eine Beauftragung rechtzeitig erfolgt), |
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der Koordinierung aller
erforderlichen Erst- und Abnahmeprüfungen von Teil- und Gesamtanlagen
durch mit dem Auftraggeber abgestimmte Sachkundige und Sachverständige
und |
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des Verhaltens bei Notfällen.
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